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Ausschreibungswahnsinn im Rettungsdienst nimmt ein Ende - EuGH bestätigt BRK-Forderung

München, 21.03.2019 – Das Bayerische Rote Kreuz begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die Herausnahme des Rettungsdienstes aus dem kommerziellen Wettbewerb sei nun möglich.

„Dadurch wird für den Rettungsdienst ein längst überfälliges Mehr an Planungssicherheit geschaffen. Der Rettungsdienst, die Verzahnung von Haupt- und Ehrenamt und die Leistungsfähigkeit im Großschadensfall sind tragende Säulen im komplexen Hilfeleistungssystem in Bayern“, so BRK-Präsident Theo Zellner heute in München. „Der Kommerzialisierung des Rettungsdienstes wird mit diesem Urteil ein Ende gesetzt. Das Retten von Menschenleben ist mehr als eine vertragliche Leistung“.   Das Urteil bestätigt den Verband mit über 180.000 Ehrenamtlichen und 26.000 Hauptamtlichen (davon 6.500 Mitarbeiter im Rettungsdienst). Rettungsdienst ist Ländersache. Das BRK hatte den Freistaat schon länger aufgefordert zu reagieren. „Die umgehende Anpassung rechtlicher Grundlagen, die Umsetzung im bayerischen Rettungsdienstgesetz und in der Vollzugspraxis muss jetzt zeitnah folgen“, fordert der BRK-Präsident.   Im November 2018 kündigte der bayerische Innenminister, Joachim Herrmann, an, das Urteil schnellst möglich umsetzen zu wollen. Gespräche zwischen den Rettungsdienstbetreibern haben bereits stattgefunden.