Das komplexe Hilfeleistungskonzept

Die Mitwirkung im Hilfeleistungskonzept ist in der Satzung für das Bayerische Rote Kreuz  (§2 (1)) und in den Ordnungen der BRK-Gemeinschaften festgelegt.    

Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes § 2 Aufgaben  

Das Bayerische Rote Kreuz stellt sich auf Grund seines  Selbstverständnisses und seiner Möglichkeiten folgende Aufgaben:

  • Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie  der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rot-halbmond-Bewegung
  • Hilfe für Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und andere Notsituationen
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften  

Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben  

Seine Aufgaben sind insbesondere:

  • Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung
  • Teilnahme an nationalen und internationalen Hilfsaktionen, bei diesen im Auftrag des DRK-Suchdienst, Tätigkeit als Amtliches Auskunftsbüro nach den Genfer Rotkreuz-Abkommen
  • Mitwirkung bei der Familienzusammenführung und bei den, mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Hilfsaktionen
  • Notfallrettung und Krankentransport
  • Erste Hilfe bei Not- und Unglücksfällen
  • Sanitätsdienst
  • Betreuungsdienst
  • Mitwirkung im friedensmäßigen und erweiterten Katastrophenschutz
Die Verantwortlichen für das innerverbandliche Katastrophenmanagement
Die Verantwortlichkeiten bilden der
  • K-Beauftragte  (Abs. 5.1.1 K-Vorschrift )
  • Krisenmanager (Abs. 5.1.4 K-Vorschrift)
  • Planungsstab (Abs. 5.1.3 K-Vorschrift)
  • Krisenstab (Abs. 5.1.4 K-Vorschrift)
Die Umsetzung der Führungsaufgabe ist in der DRK-DV-100 geregelt.

Der Vorstand des BRK-Kreisverbandes Augsburg-Land hat gemäß o. a. Übersicht die Aufgaben wie folgt zugeordnet:
  • K-Beauftragter = Rotkreuzbeauftragter
  • bzw. Stv. Rotkreuzbeauftragter
Diesem steht für die aufgeführten Aufgaben ein hauptamtlicher Koordinator zur Seite.
Sämtliche Korrespondenz und Kommunikation mit den zuständigen Dienststellen im Landratsamt Augsburg, dem Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung, der Integrierten Leitstelle Augsburg und mit den übergeordneten Rotkreuzdienststellen wird ausschließlich über den Koordinator HA in der Kreisgeschäftsstelle abgewickelt.
Die Einsatzvorbereitung
Zur Einsatzvorbereitung bilden die Gemeinschaften der Bereitschaft und der Wasserwacht auf Kreisebene Fachdienste gem. der jeweiligen Ordnung der Gemeinschaften. Außerdem hat der Kreisverband weitere im Krisenfall mitwirkende Einheiten aufgestellt.
Einsatzführung und Abwicklung
Im Falle der Alarmierung wegen
  • Großschadensereignis
  • Betreuungseinsatz
  • Katastrophenfall
  • Katastrophenhilfeeinsatz
ruft der Krisenmanager des BRK Kreisverbandes Augsburg-Land das Führungsteam Katastrophenschutz in der Kreisgeschäftsstelle zusammen.

Nach dem gemeinsamen Briefing wird die weitere Vorgehensweise bestimmt.
Sämtliche Korrespondenz und Kommunikation mit den zuständigen Dienststellen im Landratsamt Augsburg, dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, der ILS und mit den übergeordneten Rotkreuzdienststellen wird im Einsatzfall ausschließlich über den Einsatzstab in der Kreisgeschäftsstelle abgewickelt. Das Führungsteam Katastrophenschutz bildet sich mindestens 2 x im Jahr weiter.