Beratung und unterstützende Dienste des DRK. Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Beratung und unterstützende Dienste

Erwachsene, die der Hilfe im Sinne des Betreuungsrechts (§§ 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch) bedürfen, werden auf Antrag durch einen Betreuer oder eine Betreuerin unterstützt. Die Betreuer helfen u.a. bei Finanzangelegenheiten, Beantragung von Renten- und Sozialleistungen, der gesundheitlichen Versorgung, der Regelung von Wohnungs- und Mietangelegenheiten und der Lösung von Alltagsproblemen.

Schulbegleitung

Die Schulbegleitung des BRK richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die einer individuellen Unterstützung und Begleitung während des Unterrichts bedürfen. Mit Hilfe der persönlichen Assistenz soll erreicht werden, dass das Kind im Umgang mit seiner Behinderung soweit wie möglich selbständig wird und behinderungsbedingte Beeinträchtigungen aufgefangen werden, so dass das Kind am Regelunterricht teilhaben kann.

Familienentlastende Dienste (FED)

Der Familienentlastende Dienst unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und ihre Familien mit Behinderungen zu Hause oder außerhalb, einzeln oder in Gruppen. Die Betreuung erfolgt u. a. durch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, FSJler, die durch hauptamtliche Mitarbeiter/innen begleitet werden. Letztere koordinieren und organisieren die Angebote des FED und fungieren als Beratungsstelle für Betroffene und ihre Angehörigen.

Hauswirtschaftliche Leistungen

Die Sozialstationen des Deutschen Roten Kreuzes unterstützen Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit bei der alltäglichen Hausarbeit oder übernehmen Einkäufe. Die Leistungen sollen entlasten und helfen, den Alltag zu Hause weiterhin zu meistern. Die Übernahme der Kosten für diese Dienstleistung hängt von der persönlichen Situation ab. Eine Kostenübernahme ist z.B. durch den Sozialhilfeträger, die Krankenkasse oder die Pflegeversicherung möglich. Link zur Angebotsseite.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner Kontakt auf.