Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.
Der Krankentransport kann über die Integrierte Leitstelle Augsburg unter der Telefonnummer 0821 - 19222 oder im Notfall unter der 112 bestellt werden.
Für den Krankentransport wird i.d.R. eine Einweisung des Hausarztes benötigt. Bitte sorgen Sie im Vorfeld dafür, dass alle Dokumente vorliegen. Wenn Ihr Hausarzt nicht verfügbar ist, hilft Ihnen die KVB unter der Rufnummer 116 117 weiter.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner Kontakt auf.