Das komplexe Hilfeleistungskonzept
Die Mitwirkung im Hilfeleistungskonzept ist in der Satzung für das Bayerische Rote Kreuz (§2 (1)) und in den Ordnungen der BRK-Gemeinschaften festgelegt.
Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes § 2 Aufgaben
Das Bayerische Rote Kreuz stellt sich auf Grund seines Selbstverständnisses und seiner Möglichkeiten folgende Aufgaben:
- Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rot-halbmond-Bewegung
- Hilfe für Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und andere Notsituationen
- Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften
Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
Seine Aufgaben sind insbesondere:
- Mitwirkung beim Schutz der Zivilbevölkerung
- Teilnahme an nationalen und internationalen Hilfsaktionen, bei diesen im Auftrag des DRK-Suchdienst, Tätigkeit als Amtliches Auskunftsbüro nach den Genfer Rotkreuz-Abkommen
- Mitwirkung bei der Familienzusammenführung und bei den, mit diesen Aufgaben zusammenhängenden Hilfsaktionen
- Notfallrettung und Krankentransport
- Erste Hilfe bei Not- und Unglücksfällen
- Sanitätsdienst
- Betreuungsdienst
- Mitwirkung im friedensmäßigen und erweiterten Katastrophenschutz